Elterliche Sorge
Donnerstag, 19. April 2018 textspezi
Innerhalb des Familienrechts spielt in der heutigen Gesellschaft das Sorgerecht von Kindesmutter einerseits und Kindesvater beziehungsweise Kindeserzeuger andererseits eine zunehmend auch emotional wichtige Rolle. Der fachsprachliche Begriff dafür ist die elterliche Sorge. Als Fürsorge, also als Sorge für das Kind ist sie in die Personen- sowie in die Vermögenssorge aufgeteilt. Zu den Beteiligten gehören in aller Regel die drei Parteien Kindesmutter, Kindeserzeuger sowie Jugendamt. Üblich ist es und so sollte es auch sein, dass vonseiten des Jugendamtes viel daran gesetzt wird, dass sich die Kindeseltern über das Sorgerecht einigen. Dabei übernimmt das Jugendamt eine vermittelnde Rolle mit dem Ziel, immer nur das Beste für das Kind zu erreichen. So gut, so schön.