Die Bundesregierung will ab dem 01.01.2020 die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und Angehörige von Pflegebedürftigen stärker unterstützen. Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) sollen Angehörige von Pflegebedürftigen spürbar finanziell entlastet werden. Der Entwurf für das Gesetz sieht daher die Einführung einer Unterhaltsgrenze in Höhe von 100.000 € vor, von der auch zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtete Kinder profitieren sollen.