Zum Familienrecht gehört in bestimmten Situationen auch das Erbrecht. Das ist beispielsweise in einem solchen Fall von besonderem Interesse, wie er im Sommer 2018 durch die Presse ging. Dabei handelte es sich um die mittlerweile höchstrichterlich entschiedene Frage: Wie steht es um das Erbrecht an einem Social Media-Benutzerkonto nebst der Zugangsberechtigung, wenn der jugendliche Account-Inhaber der Erblasser ist. Erblasser ist derjenige, der bei seinem Tod eine gewollte oder auch ungewollte Erbschaft hinterlässt.
Innerhalb des Familienrechts spielt in der heutigen Gesellschaft das Sorgerecht von Kindesmutter einerseits und Kindesvater beziehungsweise Kindeserzeuger andererseits eine zunehmend auch emotional wichtige Rolle. Der fachsprachliche Begriff dafür ist die elterliche Sorge. Als Fürsorge, also als Sorge für das Kind ist sie in die Personen- sowie in die Vermögenssorge aufgeteilt. Zu den Beteiligten gehören in aller Regel die drei Parteien Kindesmutter, Kindeserzeuger sowie Jugendamt. Üblich ist es und so sollte es auch sein, dass vonseiten des Jugendamtes viel daran gesetzt wird, dass sich die Kindeseltern über das Sorgerecht einigen. Dabei übernimmt das Jugendamt eine vermittelnde Rolle mit dem Ziel, immer nur das Beste für das Kind zu erreichen. So gut, so schön.